Mittwoch, 23. April 2014

Zweiter Entwässerungsantrag - Sickermulde

Nachdem unser erster Entwässerungsantrag abgelehnt zurück gekommen ist, musste sich unser Bauträger etwas neues überlegen.

Bei der Angelegenheit kamen noch mal die Kommunikationsprobleme zwischen Kähler-Massivhaus und unserem Tiefbau-Unternehmen zum Tragen, bei dem wir auch den Bodengutachter beauftragt hatten.

Als klar wurde, dass auch die Bodenproben in Eigenleistung erbracht werden würden, haben wir bei Kähler-Massivhaus, im persönlichen Gespräch, extra noch mal gefragt, welche speziellen Werte von den Bodenproben benötigt werden. Uns wurde gesagt, dass eine Standard-Bohrung ausreichend sei und dass der Bodengutachter schon wisse, was dafür erforderlich sei.

Für den Entwässerungsantrag fehlten am Ende die sogenannten Sickerwerte (kf-Wert) des Baugrundes. Interessant ist an dieser Stelle, dass das Planungsbüro nicht darauf aufmerksam geworden ist, bzw. das Fehlen dieser Werte einfach übersehen hat.

Zudem ist der durchschnittliche Grundwasserpegel nicht weit genug entfernt gewesen von dem geplanten Sickerschacht.

Das führte dazu, dass wir einen neuen Antrag einreichen mussten. Glücklicherweise hat dies keinen Einfluss auf den eigentlichen Bauantrag gehabt, der ja beim ersten Anlauf erfolgreich durchgewunken wurde.

Im zweiten Entwässerungsantrag wurde nun auf die überdurchschnittlich guten Sickerwerte des Grundstücks eingegangen und eine sogenannte Sickermulde eingeplant.
Diese ergibt zwar eigentlich nur auf wirklich großen Grundstücken sinn, weil sie entsprechend dimensioniert sein sollte um das Regenwasser vom Dach in sich aufzunehmen, aber wir wollen am Ende nicht unzufrieden sein. Wie es scheint ist die Sickermulde die kostengünstigste und natürlichste Form der Entwässerung. Und auch wenn wir nicht die größten Naturschützer sind, finden wir es nicht schlecht. Wenn wir Geld sparen können und noch was sinnvolles tun, kann das nicht falsch sein.

Wir müssen nun nur schauen, wie und wo wir diese Sickermulde auf dem Grundstück platzieren wollen und dürfen. Weil wir an ein Naturschutzgebiet angrenzen müssen wir an der Stelle, wo wir die Mulde platzieren würden, mit teilweise strengen Auflagen leben. Aber die ein oder andere versteckte Ecke haben wir noch und da wir in Schleswig-Holstein auch mal längerfristig mit stärkerem Regen auskommen müssen, werden wir die Mulde eher etwas größer dimensionieren.

Wie wir erfahren haben, ist diese Sickermulde, aufgrund ihrer natürlichen Art wohl gar nicht zwingend genehmigungspflichtig. Aber so oder so gehen wir davon aus, dass diesmal alle nötigen Unterlagen vorhanden sind, so dass der neue Entwässerungsantrag durchgewunken wird.

So langsam wird es =)

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